Buchhaltung & Jahresabschluss
Laufende Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Jahresabschluss für kleinere Unternehmen, Einzelunternehmen und Gesellschaften.
Ziel ist eine geordnete, nachvollziehbare und fristgerechte steuerliche Verarbeitung der laufenden Geschäftsvorfälle.
Leistungsumfang
Der konkrete Umfang richtet sich nach Rechtsform, Gewinnermittlungsart, Umsatzsteuerpflicht, Belegvolumen und gewünschter Auswertungstiefe. Vor Mandatsbeginn wird festgelegt, welche Leistungen übernommen werden.
Laufende Buchführung
Buchung laufender Geschäftsvorfälle auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Belege, Kontoauszüge und ergänzenden Informationen.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer- Voranmeldungen auf Basis der laufenden Buchhaltung, soweit dies ausdrücklich beauftragt ist.
BWA und Summen-/Saldenlisten
Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen zur laufenden Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Erstellung des Jahresabschlusses, soweit eine Bilanzierung erforderlich oder vereinbart ist, insbesondere bei Kapitalgesellschaften und buchführungspflichtigen Unternehmen.
Für wen kommt die Leistung in Betracht?
Gewerbetreibende und Selbstständige mit laufenden Einnahmen, Ausgaben, Umsatzsteuer und regelmäßigem Auswertungsbedarf.
Freiberufliche Tätigkeiten mit strukturierter Belegerfassung, Umsatzsteuerfragen und laufender Gewinnermittlung.
GbR, OHG oder andere Mitunternehmerschaften mit laufender Buchhaltung und Feststellungserklärung.
GmbH und UG mit laufender Buchführung, Jahresabschluss, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Neue Unternehmen, bei denen von Beginn an eine geordnete Buchhaltungsstruktur eingerichtet werden soll.
Betriebe mit überschaubarem Belegvolumen und Bedarf an klarer, laufender steuerlicher Betreuung.
Mitwirkung und Belegbereitstellung
Eine zutreffende Buchhaltung setzt eine vollständige und zeitnahe Bereitstellung der relevanten Unterlagen voraus. Nicht jeder Sachverhalt lässt sich allein aus einem Beleg erkennen.
Rechnungen und Zahlungsnachweise
Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsnachweise, Kassenunterlagen und sonstige betriebliche Unterlagen sind vollständig bereitzustellen.
Ergänzende Informationen
Zu einzelnen Vorgängen können zusätzliche Angaben erforderlich sein, etwa zur privaten Nutzung, zum betrieblichen Anlass, zu innergemeinschaftlichen Vorgängen oder zu gemischten Aufwendungen.
Rechnungsangaben und Vorsteuer
Für den Vorsteuerabzug sind ordnungsgemäße Rechnungen erforderlich. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen können steuerliche Risiken auslösen.
Rechtzeitige Lieferung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Auswertungen können nur fristgerecht erstellt werden, wenn die Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen.
Ablauf der Zusammenarbeit
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Bestandsaufnahme — Klärung von Rechtsform, Gewinnermittlungsart, Umsatzsteuerpflicht, Belegvolumen, bisherigen Prozessen und offenen Fristen.
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Festlegung des Leistungsumfangs — Abstimmung, ob nur Buchhaltung, zusätzlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen, BWA, Jahresabschluss oder Steuererklärungen übernommen werden.
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Beleg- und Datenübernahme — Einrichtung eines praktikablen Ablaufs für Belege, Kontoauszüge und Rückfragen.
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Laufende Bearbeitung — Buchung der Vorgänge, Abstimmung offener Punkte und Erstellung der vereinbarten Meldungen oder Auswertungen.
Buchführungspflicht und Jahresabschluss
Ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht oder ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen ist, hängt insbesondere von Rechtsform, Art der Tätigkeit und gesetzlichen Schwellenwerten ab.
Keine pauschale Einordnung nach Belegumfang
Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind handelsrechtlich buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können handels- oder steuerrechtliche Buchführungspflichten insbesondere nach HGB oder § 141 AO relevant werden. Die konkrete Einordnung ist vorab zu prüfen.