Buchhaltung & Jahresabschluss

Laufende Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Jahresabschluss für kleinere Unternehmen, Einzelunternehmen und Gesellschaften.

Ziel ist eine geordnete, nachvollziehbare und fristgerechte steuerliche Verarbeitung der laufenden Geschäftsvorfälle.

Leistungsumfang

Der konkrete Umfang richtet sich nach Rechtsform, Gewinnermittlungsart, Umsatzsteuerpflicht, Belegvolumen und gewünschter Auswertungstiefe. Vor Mandatsbeginn wird festgelegt, welche Leistungen übernommen werden.

Finanzbuchhaltung

Laufende Buchführung

Buchung laufender Geschäftsvorfälle auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Belege, Kontoauszüge und ergänzenden Informationen.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer- Voranmeldungen auf Basis der laufenden Buchhaltung, soweit dies ausdrücklich beauftragt ist.

Auswertung

BWA und Summen-/Saldenlisten

Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen zur laufenden Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung.

Jahresabschluss

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Erstellung des Jahresabschlusses, soweit eine Bilanzierung erforderlich oder vereinbart ist, insbesondere bei Kapitalgesellschaften und buchführungspflichtigen Unternehmen.

Mitwirkung und Belegbereitstellung

Eine zutreffende Buchhaltung setzt eine vollständige und zeitnahe Bereitstellung der relevanten Unterlagen voraus. Nicht jeder Sachverhalt lässt sich allein aus einem Beleg erkennen.

Belege

Rechnungen und Zahlungsnachweise

Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsnachweise, Kassenunterlagen und sonstige betriebliche Unterlagen sind vollständig bereitzustellen.

Sachverhalte

Ergänzende Informationen

Zu einzelnen Vorgängen können zusätzliche Angaben erforderlich sein, etwa zur privaten Nutzung, zum betrieblichen Anlass, zu innergemeinschaftlichen Vorgängen oder zu gemischten Aufwendungen.

Umsatzsteuer

Rechnungsangaben und Vorsteuer

Für den Vorsteuerabzug sind ordnungsgemäße Rechnungen erforderlich. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen können steuerliche Risiken auslösen.

Fristen

Rechtzeitige Lieferung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Auswertungen können nur fristgerecht erstellt werden, wenn die Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen.

Buchführungspflicht und Jahresabschluss

Ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht oder ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen ist, hängt insbesondere von Rechtsform, Art der Tätigkeit und gesetzlichen Schwellenwerten ab.

Einzelfallprüfung erforderlich

Keine pauschale Einordnung nach Belegumfang

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind handelsrechtlich buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können handels- oder steuerrechtliche Buchführungspflichten insbesondere nach HGB oder § 141 AO relevant werden. Die konkrete Einordnung ist vorab zu prüfen.