Laufende steuerliche Beratung

Steuerliche Einzelfragen, Bescheidprüfung, Kommunikation mit der Finanzverwaltung und laufende Einordnung steuerlicher Sachverhalte.

Die Beratung richtet sich an Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmen und kleinere Gesellschaften, die steuerliche Themen nicht nur erklären, sondern richtig einordnen und umsetzen möchten.

Was umfasst die laufende Beratung?

Laufende steuerliche Beratung bedeutet nicht automatisch die Übernahme sämtlicher steuerlicher Pflichten. Der konkrete Umfang wird je nach Sachverhalt, Fristlage und Beratungsbedarf vereinbart.

Einzelfragen

Steuerliche Einordnung konkreter Sachverhalte

Prüfung und Einordnung einzelner Fragen, etwa zu Betriebsausgaben, privaten Nutzungsanteilen, Umsatzsteuer, Vermietung, Investitionen oder besonderen Lebenssituationen.

Bescheide

Prüfung von Steuerbescheiden

Abgleich von Steuerbescheiden mit den eingereichten Erklärungen, Prüfung von Abweichungen, Erläuterungstexten, Nebenbestimmungen und möglichem Einspruchsbedarf.

Finanzamt

Kommunikation mit der Finanzverwaltung

Unterstützung bei Rückfragen, Beleganforderungen, Stellungnahmen, Fristverlängerungen und Abstimmungen mit dem Finanzamt, soweit dies ausdrücklich beauftragt ist.

Planung

Vorauszahlungen und steuerliche Entwicklung

Prüfung von Vorauszahlungen, laufender steuerlicher Belastung, erwarteten Nachzahlungen oder Erstattungen und möglichen Anpassungsanträgen.

Ablauf einer Beratungsanfrage

  1. Anfrage und Sachverhalt — Sie schildern den steuerlichen Sachverhalt, die betroffenen Jahre, beteiligte Steuerarten und bestehende Fristen.
  2. Einordnung des Beratungsbedarfs — Es wird geprüft, ob eine kurze Einzelfallauskunft, eine umfangreichere Stellungnahme oder eine Vertretung gegenüber dem Finanzamt erforderlich ist.
  3. Unterlagen und Rückfragen — Relevante Unterlagen wie Bescheide, Finanzamtsschreiben, Verträge, Rechnungen oder Berechnungen werden angefordert und geprüft.
  4. Beratung und Umsetzung — Die steuerliche Einschätzung wird erläutert; bei Beauftragung erfolgt die weitere Kommunikation oder Umsetzung.

Wichtige Abgrenzung

Keine Rechtsberatung außerhalb des Steuerrechts

Steuerliche Beratung mit klarer Grenze

Die Beratung bezieht sich auf steuerliche und steuerverfahrensrechtliche Fragen. Zivilrechtliche, gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche oder sonstige nicht steuerliche Rechtsfragen werden nicht ersetzt und müssen bei Bedarf durch entsprechend qualifizierte Berater geprüft werden.