Laufende steuerliche Beratung
Steuerliche Einzelfragen, Bescheidprüfung, Kommunikation mit der Finanzverwaltung und laufende Einordnung steuerlicher Sachverhalte.
Die Beratung richtet sich an Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmen und kleinere Gesellschaften, die steuerliche Themen nicht nur erklären, sondern richtig einordnen und umsetzen möchten.
Was umfasst die laufende Beratung?
Laufende steuerliche Beratung bedeutet nicht automatisch die Übernahme sämtlicher steuerlicher Pflichten. Der konkrete Umfang wird je nach Sachverhalt, Fristlage und Beratungsbedarf vereinbart.
Steuerliche Einordnung konkreter Sachverhalte
Prüfung und Einordnung einzelner Fragen, etwa zu Betriebsausgaben, privaten Nutzungsanteilen, Umsatzsteuer, Vermietung, Investitionen oder besonderen Lebenssituationen.
Prüfung von Steuerbescheiden
Abgleich von Steuerbescheiden mit den eingereichten Erklärungen, Prüfung von Abweichungen, Erläuterungstexten, Nebenbestimmungen und möglichem Einspruchsbedarf.
Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Unterstützung bei Rückfragen, Beleganforderungen, Stellungnahmen, Fristverlängerungen und Abstimmungen mit dem Finanzamt, soweit dies ausdrücklich beauftragt ist.
Vorauszahlungen und steuerliche Entwicklung
Prüfung von Vorauszahlungen, laufender steuerlicher Belastung, erwarteten Nachzahlungen oder Erstattungen und möglichen Anpassungsanträgen.
Typische Beratungsfelder
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, Regelbesteuerung, Rechnungsangaben, Vorsteuerabzug, Leistungsort und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Steuerliche Anerkennung betrieblicher Aufwendungen, gemischte Aufwendungen, Reisekosten, Arbeitsmittel, Fortbildung und Bewirtung.
Abschreibungen, geringwertige Wirtschaftsgüter, Sammelposten, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG.
Werbungskosten, Erhaltungsaufwand, Schuldzinsen, AfA, Leerstand, verbilligte Vermietung und Zuordnung von Kosten.
Einkommensteuerliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, Umsatzsteuer, Entnahmen, Altanlagen und laufende Erklärungspflichten.
Prüfung von Einspruchsmöglichkeiten, Fristen, Änderungsnormen, AdV-Anträgen und Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
Ablauf einer Beratungsanfrage
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Anfrage und Sachverhalt — Sie schildern den steuerlichen Sachverhalt, die betroffenen Jahre, beteiligte Steuerarten und bestehende Fristen.
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Einordnung des Beratungsbedarfs — Es wird geprüft, ob eine kurze Einzelfallauskunft, eine umfangreichere Stellungnahme oder eine Vertretung gegenüber dem Finanzamt erforderlich ist.
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Unterlagen und Rückfragen — Relevante Unterlagen wie Bescheide, Finanzamtsschreiben, Verträge, Rechnungen oder Berechnungen werden angefordert und geprüft.
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Beratung und Umsetzung — Die steuerliche Einschätzung wird erläutert; bei Beauftragung erfolgt die weitere Kommunikation oder Umsetzung.
Benötigte Informationen
Für eine belastbare steuerliche Einschätzung werden regelmäßig konkrete Unterlagen benötigt. Eine Beratung ohne vollständige Sachverhaltsgrundlage kann zu falschen Ergebnissen führen.
Steuerbescheide und Erläuterungen
Steuerbescheide, Änderungsbescheide, Vorauszahlungsbescheide, Erläuterungstexte, Anlagen und bisherige Einspruchsschreiben.
Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung
Rückfragen, Beleganforderungen, Prüfhinweise, Fristsetzungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen oder sonstige Schreiben.
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Kaufverträge, Mietverträge, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige entscheidungserhebliche Unterlagen.
Berechnungen und Auswertungen
Gewinnermittlungen, Buchhaltungsauswertungen, Steuerberechnungen, Zahlungsübersichten, Einnahmen-/Ausgabenlisten und Prognosen.
Wichtige Abgrenzung
Steuerliche Beratung mit klarer Grenze
Die Beratung bezieht sich auf steuerliche und steuerverfahrensrechtliche Fragen. Zivilrechtliche, gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche oder sonstige nicht steuerliche Rechtsfragen werden nicht ersetzt und müssen bei Bedarf durch entsprechend qualifizierte Berater geprüft werden.