Mandant werden
Sie möchten steuerliche Unterstützung beauftragen? Vor Beginn der Zusammenarbeit werden Sachverhalt, Fristen, Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Honorar klar abgestimmt.
Eine strukturierte Mandatsaufnahme schützt beide Seiten: steuerliche Pflichten werden erst übernommen, wenn das Mandat ausdrücklich angenommen wurde.
Für wen eine Mandatsanfrage sinnvoll ist
Die Kanzlei ist auf eine persönliche, strukturierte und überschaubare Betreuung ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen steuerliche Themen, bei denen eine klare Sachverhaltserfassung und laufende Abstimmung erforderlich sind.
Einkommensteuer und besondere Sachverhalte
Einkommensteuererklärungen, Vermietung, Kapitaleinkünfte, Renten, Vorsorgeaufwendungen, Photovoltaik, Auslandssachverhalte und Bescheidprüfung.
Freiberufler und Einzelunternehmer
Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben, Investitionen, private Nutzungsanteile und laufende steuerliche Einzelfragen.
GbR, GmbH, UG und kleinere Unternehmen
Steuererklärungen, Feststellungserklärungen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und laufende Beratung.
Neue unternehmerische Tätigkeit
Steuerliche Erfassung, Umsatzsteuer, Gewinnprognose, Kleinunternehmerregelung, EÜR, Buchhaltung und erste Erklärungspflichten.
Was eine gute Mandatsanfrage enthalten sollte
Je präziser die Anfrage, desto schneller lässt sich einschätzen, ob und in welchem Umfang eine Bearbeitung möglich ist.
Bitte nennen Sie die Steuerjahre, um die es geht, etwa 2023, 2024 oder laufende Voranmeldungszeiträume.
Geben Sie an, ob es um Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Feststellung oder andere Steuerarten geht.
Teilen Sie mit, ob Abgabefristen, Einspruchsfristen, Zahlungsfristen oder sonstige Fristen laufen.
Hilfreich ist eine kurze Angabe, welche Unterlagen bereits vorliegen und ob Vorjahresbescheide oder Finanzamtsschreiben vorhanden sind.
Bei einem Wechsel ist relevant, ob bisher ein anderer Steuerberater tätig war und welche Leistungen dort übernommen wurden.
Bitte beschreiben Sie, ob nur eine einzelne Frage, eine Steuererklärung, laufende Buchhaltung oder eine dauerhafte Betreuung gewünscht ist.
Ablauf der Mandatsaufnahme
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Mandatsanfrage — Sie stellen eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über eine Terminbuchung.
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Erste Einordnung — Der Sachverhalt, laufende Fristen, der gewünschte Leistungsumfang und die Unterlagenlage werden grob geprüft.
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Honorar und Umfang — Vor Beginn der Tätigkeit werden Leistungsumfang und Vergütung abgestimmt.
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Mandatsvereinbarung — Die Zusammenarbeit beginnt erst nach ausdrücklicher Annahme und Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen.
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Vollmacht und Stammdaten — Soweit erforderlich, werden Vollmacht, Stammdaten, Steuernummern und Zugänge abgestimmt.
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Unterlagenanforderung — Anschließend erhalten Sie eine auf den Sachverhalt abgestimmte Unterlagenanforderung.
Wann kommt ein Mandat zustande?
Eine Anfrage, ein Telefonat oder eine Terminbuchung begründet noch kein Steuerberatungsmandat. Das ist besonders bei laufenden Fristen wichtig.
Steuerliche Pflichten erst nach ausdrücklicher Annahme
Ein Mandat kommt erst zustande, wenn der Auftrag ausdrücklich angenommen, der Leistungsumfang abgestimmt und die erforderliche Mandatsvereinbarung geschlossen wurde. Bis dahin werden keine Abgabe-, Einspruchs-, Zahlungs- oder sonstigen Fristen überwacht.
Typische Unterlagen nach Mandatsannahme
Die konkrete Unterlagenanforderung hängt vom Mandat ab. Typischerweise können insbesondere folgende Unterlagen relevant sein.
Persönliche und steuerliche Angaben
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Steuernummer, Familienstand, Bankverbindung und Kontaktdaten.
Bescheide und Erklärungen
Vorjahressteuerbescheide, eingereichte Steuererklärungen, Berechnungslisten, Finanzamtsschreiben und bisherige steuerliche Auswertungen.
Nachweise zu Einnahmen
Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Steuerbescheinigungen, Einnahmenlisten, Rechnungen, Vermietungsunterlagen oder Buchhaltungsdaten.
Abziehbare Aufwendungen
Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Werbungskosten, Betriebsausgaben und Verträge.
Wann eine Zusammenarbeit möglicherweise nicht passt
Nicht jede Anfrage kann sinnvoll übernommen werden. Eine klare Ablehnung ist besser als eine übereilte Mandatsannahme mit unrealistischen Erwartungen.
Zu kurzfristige Fristen
Wenn wesentliche Fristen unmittelbar bevorstehen und die Unterlagenlage unklar ist, kann eine sachgerechte Bearbeitung möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden.
Unvollständige Datenlage
Ohne vollständige, nachvollziehbare und belastbare Informationen kann keine steuerlich verlässliche Bearbeitung erfolgen.
Nicht angebotene Leistungen
Bestimmte Leistungen, etwa laufende Lohnbuchhaltung oder Rechtsberatung außerhalb des Steuerrechts, gehören nicht zum aktuellen Leistungsangebot.
Unklare oder unrealistische Erwartungen
Eine Zusammenarbeit setzt voraus, dass Zuständigkeiten, Fristen, Mitwirkungspflichten und Honorar vorab klar akzeptiert werden.