Mandant werden

Sie möchten steuerliche Unterstützung beauftragen? Vor Beginn der Zusammenarbeit werden Sachverhalt, Fristen, Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Honorar klar abgestimmt.

Eine strukturierte Mandatsaufnahme schützt beide Seiten: steuerliche Pflichten werden erst übernommen, wenn das Mandat ausdrücklich angenommen wurde.

Für wen eine Mandatsanfrage sinnvoll ist

Die Kanzlei ist auf eine persönliche, strukturierte und überschaubare Betreuung ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen steuerliche Themen, bei denen eine klare Sachverhaltserfassung und laufende Abstimmung erforderlich sind.

Privatpersonen

Einkommensteuer und besondere Sachverhalte

Einkommensteuererklärungen, Vermietung, Kapitaleinkünfte, Renten, Vorsorgeaufwendungen, Photovoltaik, Auslandssachverhalte und Bescheidprüfung.

Selbstständige

Freiberufler und Einzelunternehmer

Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben, Investitionen, private Nutzungsanteile und laufende steuerliche Einzelfragen.

Gesellschaften

GbR, GmbH, UG und kleinere Unternehmen

Steuererklärungen, Feststellungserklärungen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und laufende Beratung.

Gründung

Neue unternehmerische Tätigkeit

Steuerliche Erfassung, Umsatzsteuer, Gewinnprognose, Kleinunternehmerregelung, EÜR, Buchhaltung und erste Erklärungspflichten.

Ablauf der Mandatsaufnahme

  1. Mandatsanfrage — Sie stellen eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über eine Terminbuchung.
  2. Erste Einordnung — Der Sachverhalt, laufende Fristen, der gewünschte Leistungsumfang und die Unterlagenlage werden grob geprüft.
  3. Honorar und Umfang — Vor Beginn der Tätigkeit werden Leistungsumfang und Vergütung abgestimmt.
  4. Mandatsvereinbarung — Die Zusammenarbeit beginnt erst nach ausdrücklicher Annahme und Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen.
  5. Vollmacht und Stammdaten — Soweit erforderlich, werden Vollmacht, Stammdaten, Steuernummern und Zugänge abgestimmt.
  6. Unterlagenanforderung — Anschließend erhalten Sie eine auf den Sachverhalt abgestimmte Unterlagenanforderung.

Typische Unterlagen nach Mandatsannahme

Die konkrete Unterlagenanforderung hängt vom Mandat ab. Typischerweise können insbesondere folgende Unterlagen relevant sein.

Stammdaten

Persönliche und steuerliche Angaben

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Steuernummer, Familienstand, Bankverbindung und Kontaktdaten.

Vorjahre

Bescheide und Erklärungen

Vorjahressteuerbescheide, eingereichte Steuererklärungen, Berechnungslisten, Finanzamtsschreiben und bisherige steuerliche Auswertungen.

Einkünfte

Nachweise zu Einnahmen

Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Steuerbescheinigungen, Einnahmenlisten, Rechnungen, Vermietungsunterlagen oder Buchhaltungsdaten.

Ausgaben

Abziehbare Aufwendungen

Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Werbungskosten, Betriebsausgaben und Verträge.