Steuererklärungen

Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmen und kleinere Gesellschaften.

Im Vordergrund stehen eine vollständige Sachverhaltserfassung, nachvollziehbare steuerliche Einordnung und fristgerechte elektronische Übermittlung.

Welche Steuererklärungen umfasst die Leistung?

Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Einzelfall. Vor Mandatsbeginn wird geklärt, welche Steuerarten, Jahre, Anlagen und ergänzenden Erklärungspflichten betroffen sind.

Privatpersonen

Einkommensteuererklärung

Erstellung der Einkommensteuererklärung einschließlich typischer Anlagen, etwa Arbeitnehmerangaben, Vorsorgeaufwendungen, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renten oder außergewöhnliche Belastungen.

Selbstständige

EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer

Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können neben der Einkommensteuer insbesondere Anlage EÜR, Umsatzsteuererklärung und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung betroffen sein.

Gesellschaften

GbR und Mitunternehmerschaften

Bei Personengesellschaften kommen insbesondere Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in Betracht.

Kapitalgesellschaften

GmbH und UG

Für Kapitalgesellschaften können Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung sowie E-Bilanz relevant sein.

Typische Sonderthemen

Vermietung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, AfA, Nebenkosten und Überschussermittlung.

Photovoltaik

Steuerliche Einordnung von PV-Anlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der einkommensteuerlichen Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG.

Kapitaleinkünfte

Prüfung von Steuerbescheinigungen, ausländischen Kapitalerträgen und möglicher Antragsveranlagung.

Renten

Erfassung steuerpflichtiger Rentenbezüge, Vorsorgeaufwendungen und gegebenenfalls besonderer Lebenssituationen.

Ausland

Ausländische Einkünfte, Doppelbesteuerungsabkommen, Progressionsvorbehalt, Quellensteuer und Anlage AUS.

Bescheide

Prüfung von Steuerbescheiden, Abweichungen, Erläuterungstexten und möglichem Einspruchsbedarf.

Wichtige Abgrenzung

Keine rückwirkende Fristübernahme ohne Mandat

Fristen erst nach Mandatsannahme

Eine Anfrage oder Übersendung von Unterlagen begründet noch kein Mandat. Abgabe-, Einspruchs-, Zahlungs- oder sonstige Fristen werden erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme und abgestimmtem Leistungsumfang übernommen.