Steuererklärungen
Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmen und kleinere Gesellschaften.
Im Vordergrund stehen eine vollständige Sachverhaltserfassung, nachvollziehbare steuerliche Einordnung und fristgerechte elektronische Übermittlung.
Welche Steuererklärungen umfasst die Leistung?
Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Einzelfall. Vor Mandatsbeginn wird geklärt, welche Steuerarten, Jahre, Anlagen und ergänzenden Erklärungspflichten betroffen sind.
Einkommensteuererklärung
Erstellung der Einkommensteuererklärung einschließlich typischer Anlagen, etwa Arbeitnehmerangaben, Vorsorgeaufwendungen, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renten oder außergewöhnliche Belastungen.
EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können neben der Einkommensteuer insbesondere Anlage EÜR, Umsatzsteuererklärung und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung betroffen sein.
GbR und Mitunternehmerschaften
Bei Personengesellschaften kommen insbesondere Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in Betracht.
GmbH und UG
Für Kapitalgesellschaften können Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung sowie E-Bilanz relevant sein.
Ablauf der Erstellung
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Einordnung des Sachverhalts — Zunächst wird geklärt, welche Steuerjahre, Steuerarten, Fristen und Besonderheiten betroffen sind.
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Unterlagenanforderung — Sie erhalten eine auf Ihren Fall abgestimmte Anforderung der benötigten Informationen und Nachweise.
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Bearbeitung und Rückfragen — Die Erklärungen werden vorbereitet; offene Punkte werden vor Übermittlung geklärt.
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Freigabe und Übermittlung — Vor elektronischer Übermittlung erhalten Sie die Unterlagen grundsätzlich zur Prüfung und Freigabe.
Typische Sonderthemen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, AfA, Nebenkosten und Überschussermittlung.
Steuerliche Einordnung von PV-Anlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der einkommensteuerlichen Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG.
Prüfung von Steuerbescheinigungen, ausländischen Kapitalerträgen und möglicher Antragsveranlagung.
Erfassung steuerpflichtiger Rentenbezüge, Vorsorgeaufwendungen und gegebenenfalls besonderer Lebenssituationen.
Ausländische Einkünfte, Doppelbesteuerungsabkommen, Progressionsvorbehalt, Quellensteuer und Anlage AUS.
Prüfung von Steuerbescheiden, Abweichungen, Erläuterungstexten und möglichem Einspruchsbedarf.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen hängen vom konkreten Sachverhalt ab. Typischerweise werden insbesondere folgende Informationen benötigt.
Basisdaten und Vorjahresunterlagen
Steueridentifikationsnummer, Steuernummer, Vorjahresbescheid, Vorjahreserklärung, Bankverbindung, Familienstand, Kinderangaben und relevante Änderungen im Steuerjahr.
Nachweise zu Einnahmen
Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Steuerbescheinigungen, Vermietungsunterlagen, Gewinnermittlungen oder betriebliche Auswertungen.
Abziehbare Aufwendungen
Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Werbungskosten und betriebliche Ausgaben.
Einzelfallbezogene Unterlagen
Verträge, Darlehensunterlagen, Kaufverträge, Erbschaftsunterlagen, ausländische Steuerunterlagen, Einspruchsschreiben oder Finanzamtskorrespondenz.
Wichtige Abgrenzung
Fristen erst nach Mandatsannahme
Eine Anfrage oder Übersendung von Unterlagen begründet noch kein Mandat. Abgabe-, Einspruchs-, Zahlungs- oder sonstige Fristen werden erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme und abgestimmtem Leistungsumfang übernommen.