Ablauf der Zusammenarbeit

Eine steuerliche Zusammenarbeit sollte fachlich sauber, organisatorisch klar und für beide Seiten verlässlich beginnen.

Deshalb werden Leistungsumfang, Zuständigkeiten, Fristen, Unterlagen und Honorar vor Mandatsbeginn abgestimmt.

Schritte bis zur Bearbeitung

Der Ablauf hängt vom konkreten Mandat ab. Eine Einkommensteuererklärung benötigt andere Unterlagen als eine laufende Buchhaltung, ein Einspruch oder eine Gründungsberatung. Die Grundstruktur ist jedoch regelmäßig ähnlich.

  1. Anfrage — Sie schildern den steuerlichen Beratungsbedarf, die betroffenen Jahre, Steuerarten, Fristen und den bisherigen Bearbeitungsstand.
  2. Erste Einordnung — Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Bearbeitung sinnvoll möglich ist. Dabei werden insbesondere Fristen, Datenlage, Zuständigkeit und Kapazität berücksichtigt.
  3. Leistungsumfang und Honorar — Vor Beginn der Tätigkeit werden die konkret zu übernehmenden Leistungen und die Vergütung abgestimmt.
  4. Mandatsannahme — Ein Mandat kommt erst mit ausdrücklicher Annahme, Mandatsvereinbarung und gegebenenfalls Vollmacht zustande.
  5. Unterlagenanforderung — Sie erhalten eine auf den Sachverhalt abgestimmte Anforderung der benötigten Unterlagen und Informationen.
  6. Bearbeitung — Nach Eingang der benötigten Unterlagen erfolgt die fachliche Bearbeitung. Offene Punkte werden mit Ihnen abgestimmt.

Unterlagen und Mitwirkung

Die Qualität der steuerlichen Bearbeitung hängt wesentlich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ab. Fehlende oder verspätete Unterlagen können zu Verzögerungen, Rückfragen oder steuerlichen Risiken führen.

Vollständigkeit

Alle relevanten Unterlagen

Steuerbescheide, Finanzamtsschreiben, Verträge, Belege, Steuerbescheinigungen, Buchhaltungsdaten und sonstige Nachweise sind vollständig bereitzustellen.

Richtigkeit

Belastbare Angaben

Steuerliche Angaben sollten nachvollziehbar und zutreffend sein. Unsicherheiten oder Schätzungen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.

Fristen

Rechtzeitige Bereitstellung

Fristgebundene Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn die relevanten Unterlagen rechtzeitig vorliegen und ausreichend Zeit für Prüfung, Rückfragen und Freigabe bleibt.

Rückfragen

Klärung offener Punkte

Rückfragen sollten zeitnah beantwortet werden. Ohne Sachverhaltsklärung kann eine Erklärung, Stellungnahme oder Rechtsbehelfsbegründung häufig nicht belastbar erstellt werden.

Freigabe und Übermittlung

Vor der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen erhalten Mandanten die Unterlagen grundsätzlich zur Prüfung und Freigabe. Steuerliche Berechnungen und Erläuterungen sollten vor Freigabe sorgfältig gelesen werden.

Entwurf

Prüfung durch den Mandanten

Vor Übermittlung werden Erklärungsentwürfe, Berechnungslisten und gegebenenfalls Begleitschreiben bereitgestellt. Änderungen oder offene Punkte sind vor Freigabe mitzuteilen.

Zustimmung

Freigabe zur Übermittlung

Die elektronische Übermittlung erfolgt grundsätzlich erst nach Zustimmung. Je nach Sachverhalt kann eine gesonderte Zustimmungserklärung verwendet werden.

Bescheid

Prüfung nach Erlass

Die Prüfung eines Steuerbescheids ist eine gesondert zu vereinbarende Leistung, soweit sie nicht ausdrücklich vom Mandatsumfang umfasst ist.

Rechtsbehelf

Einspruch nur bei Beauftragung

Einsprüche und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung und Prüfung der Erfolgsaussichten eingelegt.