Internationale Sachverhalte & DBA
Steuerliche Beratung zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, Auslandseinkünften, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuer, Zuzug, Wegzug und Tätigkeiten mit Auslandsbezug.
Internationale Sachverhalte erfordern eine saubere Prüfung der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht, der betroffenen Einkunftsarten und der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen.
Wann liegt ein internationaler Sachverhalt vor?
Ein internationaler Bezug kann bereits bestehen, wenn Einkünfte, Vermögen, Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Arbeitgeber, Auftraggeber, Immobilie, Bankkonto oder Tätigkeit einen Auslandsbezug haben.
Zuzug, Wegzug und Ansässigkeit
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist regelmäßig die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 EStG zu prüfen. Bei Auslandsbezug stellt sich zusätzlich die Frage der abkommensrechtlichen Ansässigkeit.
Ausländische Einkünfte
Auslandseinkünfte können in Deutschland steuerpflichtig, freigestellt oder unter Anrechnung ausländischer Steuer zu erfassen sein. Die Behandlung hängt von Einkunftsart, Staat und Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen ordnen Besteuerungsrechte zwischen Staaten zu. Sie verhindern nicht automatisch jede Steuerbelastung, sondern regeln insbesondere Freistellung, Anrechnung und Nachweispflichten.
Erklärungspflichten und Nachweise
Internationale Sachverhalte lösen häufig zusätzliche Angaben in der Steuererklärung aus, etwa in der Anlage AUS oder im Rahmen des Progressionsvorbehalts.
Typische Beratungsfelder
Tätigkeiten für ausländische Arbeitgeber, Arbeitstage im Ausland, Homeoffice, Entsendungen, Grenzgängerfälle und Zuordnung des Besteuerungsrechts.
Ausländische Depots, Dividenden, Zinsen, Quellensteuer, Anrechnung ausländischer Steuer und Erklärungspflichten.
Vermietung oder Veräußerung ausländischer Immobilien, ausländische Steuerbescheide, DBA-Einordnung und Progressionsvorbehalt.
Leistungen an ausländische Kunden, Betriebsstättenrisiken, Leistungsort, Umsatzsteuer und grenzüberschreitende Rechnungsstellung.
Beginn der deutschen Steuerpflicht, ausländische Einkünfte, Vermögen, Steueridentifikationsnummer, Vorauszahlungen und erste Steuererklärung.
Beendigung oder Fortbestand der deutschen Steuerpflicht, Nachweispflichten, inländische Einkünfte nach Wegzug und mögliche steuerliche Folgen.
Doppelbesteuerungsabkommen richtig einordnen
Doppelbesteuerungsabkommen sind kein pauschaler Steuerfreibrief. Entscheidend ist zunächst die zutreffende Einordnung der Einkunftsart, anschließend die Zuordnung des Besteuerungsrechts und schließlich die innerstaatliche Umsetzung in der Steuererklärung.
Persönliche Zuordnung
Bei mehreren Wohnsitzen oder grenzüberschreitenden Lebensumständen ist zu prüfen, in welchem Staat eine Person nach dem jeweiligen Abkommen als ansässig gilt.
Sachliche Zuordnung
Arbeitslohn, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Renten, Immobilien- oder Veräußerungseinkünfte unterliegen im DBA unterschiedlichen Artikeln.
Freistellung oder Anrechnung
Je nach DBA und Einkunftsart kommt eine Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder eine Anrechnung ausländischer Steuer in Betracht.
Dokumentation
Ausländische Steuerbescheide, Lohnabrechnungen, Ansässigkeits- bescheinigungen, Verträge und Zahlungsnachweise sind häufig entscheidend.
Benötigte Unterlagen
Für eine belastbare Beurteilung internationaler Sachverhalte müssen sowohl die deutschen als auch die ausländischen Unterlagen vollständig und zeitlich zutreffend vorliegen.
Wohnsitz und Aufenthalt
Angaben zu Wohnsitzen, gewöhnlichem Aufenthalt, Umzug, Aufenthaltsdauer, Lebensmittelpunkt, Familie und beruflicher Tätigkeit.
Ausländische Einnahmen
Lohnabrechnungen, Steuerbescheinigungen, Mietabrechnungen, Depotunterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise.
Ausländische Steuerunterlagen
Ausländische Steuerbescheide, Quellensteuerbescheinigungen, Steuererklärungen, Ansässigkeitsbescheinigungen und Erstattungsbescheide.
Deutsche Steuerunterlagen
Vorjahresbescheide, Steuererklärungen, Finanzamtsschreiben, Vorauszahlungsbescheide und bisherige steuerliche Einordnungen.
Ablauf der Beratung
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Sachverhalt erfassen — Ermittlung von Staaten, Zeiträumen, Wohnsitzen, Einkunftsarten, beteiligten Personen und bereits gezahlten Steuern.
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Steuerpflicht prüfen — Prüfung der deutschen unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht sowie möglicher ausländischer Steuerpflichten.
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DBA einordnen — Zuordnung der Einkünfte zum einschlägigen DBA-Artikel und Prüfung der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
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Erklärung umsetzen — Umsetzung in der deutschen Steuererklärung oder Vorbereitung einer steuerlichen Stellungnahme, soweit beauftragt.
Wichtige Abgrenzung
Keine umfassende Beratung zum ausländischen Steuerrecht
Die Beratung bezieht sich auf die deutsche steuerliche Einordnung und die Anwendung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen aus deutscher Sicht. Eine verbindliche Beratung zum ausländischen Steuerrecht kann nur durch entsprechend qualifizierte Berater im jeweiligen Staat erfolgen.