Gewinnermittlung & EÜR

Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG für Freiberufler, Selbstständige und kleinere Gewerbebetriebe.

Die EÜR bildet die steuerliche Grundlage für die Ermittlung des betrieblichen Gewinns, die Einkommensteuererklärung und häufig auch für Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerfragen.

Was umfasst die Gewinnermittlung?

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt. Maßgeblich ist grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG, soweit keine Sonderregelungen eingreifen.

Einnahmen

Betriebseinnahmen

Erfassung der betrieblichen Einnahmen einschließlich vereinnahmter Umsatzsteuer, soweit umsatzsteuerlich relevant. Dazu können Ausgangsrechnungen, Zahlungseingänge und sonstige betriebliche Erträge gehören.

Ausgaben

Betriebsausgaben

Prüfung und Zuordnung betrieblicher Aufwendungen, etwa Raumkosten, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Versicherungen, Fortbildungen, Beratungskosten und laufende betriebliche Kosten.

Anlagevermögen

Abschreibungen und Anlagenverzeichnis

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden regelmäßig nicht sofort vollständig berücksichtigt, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten sind gesondert zu prüfen.

Steuererklärung

Anlage EÜR und elektronische Übermittlung

Die Gewinnermittlung wird in die Anlage EÜR überführt und elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, soweit dies beauftragt und erforderlich ist.

Abgrenzung zur Bilanzierung

Ob eine EÜR zulässig ist, hängt nicht allein von der praktischen Einfachheit ab. Entscheidend sind insbesondere Rechtsform, handelsrechtliche Pflichten und steuerliche Buchführungsgrenzen.

Grenzen beachten

§ 141 AO und handelsrechtliche Buchführungspflicht

Gewerbliche Unternehmer können nach § 141 AO zur Buchführung verpflichtet sein, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. Unabhängig davon können sich Buchführungspflichten aus dem Handelsrecht ergeben. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind grundsätzlich bilanzierungspflichtig.

Benötigte Unterlagen

Für eine sachgerechte EÜR werden vollständige Belege und ergänzende Informationen benötigt. Die konkrete Anforderung erfolgt nach Einordnung des Sachverhalts.

Einnahmen

Ausgangsrechnungen und Zahlungseingänge

Rechnungen, Gutschriften, Zahlungsübersichten, Plattformabrechnungen und sonstige Nachweise über betriebliche Einnahmen.

Ausgaben

Eingangsrechnungen und Kostenbelege

Rechnungen, Quittungen, Verträge, Zahlungsnachweise, Kontoauszüge und sonstige Nachweise betrieblicher Aufwendungen.

Anlagen

Wirtschaftsgüter und Investitionen

Anschaffungsbelege, Nutzungsdaten, Leasing- oder Darlehensverträge und Informationen zur betrieblichen oder privaten Nutzung.

Besonderheiten

Private Nutzung und gemischte Aufwendungen

Angaben zur privaten Mitveranlassung, betrieblichen Nutzung, Fahrten, Räumen, Telefon, Internet oder sonstigen gemischt genutzten Wirtschaftsgütern.