Existenzgründungsberatung
Steuerliche Begleitung bei der Gründung eines Einzelunternehmens, einer freiberuflichen Tätigkeit oder einer kleineren Gesellschaft.
Im Mittelpunkt stehen eine klare steuerliche Einordnung, die Vorbereitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, Umsatzsteuerfragen und der Aufbau einer tragfähigen steuerlichen Grundstruktur.
Wobei ich bei der Gründung unterstütze
Gerade zu Beginn werden steuerliche Weichen gestellt, die später laufende Pflichten, Rechnungsstellung, Buchhaltung und Steuerzahlungen beeinflussen. Deshalb sollte die steuerliche Struktur vor Aufnahme oder unmittelbar zu Beginn der Tätigkeit sauber eingeordnet werden.
Steuerliche Grundstruktur
Einordnung der geplanten Tätigkeit, der voraussichtlichen Einkunftsart, der Gewinnermittlung, der Umsatzsteuerpflicht und der zu erwartenden Erklärungspflichten.
Steuerliche Erfassung
Unterstützung beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, insbesondere bei Angaben zu Tätigkeit, Umsätzen, Gewinnen, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Bankverbindung.
Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung
Prüfung, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Betracht kommt oder die Regelbesteuerung zweckmäßiger ist. Dabei sind Rechnungsstellung, Vorsteuerabzug und Kundenstruktur zu berücksichtigen.
Buchhaltung und erste Prozesse
Einrichtung einer einfachen und nachvollziehbaren Struktur für Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, laufende Auswertungen und spätere Steuererklärungen.
Gründungsformen
Die steuerliche Beratung hängt wesentlich davon ab, ob die Tätigkeit als Einzelunternehmen, freiberufliche Tätigkeit oder über eine Gesellschaft ausgeübt werden soll.
Typische steuerliche Fragen vor dem Start
Erwarteter Gewinn, Vorauszahlungen, private Entnahmen, Betriebsausgaben und steuerliche Belastung aus der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit.
Kleinunternehmerregelung, Regelbesteuerung, Rechnungsangaben, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung.
Gewerbliche Einkünfte, Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften, Anrechnung auf die Einkommensteuer und Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Buchführungspflichten, Anlagenverzeichnis, Abschreibungen und laufende Belegorganisation.
Behandlung von Anschaffungen, geringwertigen Wirtschaftsgütern, Abschreibungen, Finanzierung und gegebenenfalls § 7g EStG.
Steuerliche Registrierung, Abgabefristen, Vorauszahlungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und erste Jahreserklärungen.
Ablauf der Gründungsberatung
-
Erstaufnahme — Kurze Schilderung der geplanten Tätigkeit, Rechtsform, erwarteten Umsätze und Gewinne sowie des geplanten Startzeitpunkts.
-
Steuerliche Einordnung — Prüfung der relevanten Steuerarten, Erklärungspflichten und der voraussichtlichen Gewinnermittlungsart.
-
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — Vorbereitung und elektronische Übermittlung, soweit dies beauftragt ist.
-
Startstruktur — Abstimmung zu Rechnungen, Belegablage, Buchhaltung, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und künftigen Steuererklärungen.
Benötigte Informationen
Für die erste steuerliche Einordnung sind keine umfangreichen Unterlagen erforderlich. Entscheidend sind zunächst belastbare Angaben zur geplanten Tätigkeit und zur erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung.
Beschreibung des Vorhabens
Art der Tätigkeit, geplante Leistungen oder Produkte, Kundenkreis, Startdatum, Tätigkeitsort und geplante Organisation.
Umsatz- und Gewinnprognose
Erwartete Umsätze, voraussichtliche Kosten, geplante Investitionen, Finanzierungsbedarf und realistische Gewinnschätzung.
Geplante Struktur
Einzelunternehmen, freiberufliche Tätigkeit, GbR, GmbH, UG oder noch offene Rechtsformentscheidung.
Kunden und Rechnungsstellung
Angaben zu Privat- oder Geschäftskunden, Inland oder Ausland, geplanten Rechnungen, Vorsteuerbeträgen und möglichen Plattformumsätzen.
Wichtige Abgrenzung
Keine umfassende Rechts- oder Gründungsberatung
Die Beratung betrifft steuerliche und steuerverfahrensrechtliche Fragen. Gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, gewerberechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder sonstige nicht steuerliche Fragen werden nicht ersetzt und müssen bei Bedarf gesondert geprüft werden.