Honorar
Steuerliche Leistungen sollten vor Beginn klar abgegrenzt und transparent vergütet werden. Deshalb werden Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Honorar vor Mandatsbeginn abgestimmt.
Je nach Art und Umfang der Tätigkeit kommt insbesondere eine Vergütungsvereinbarung, ein Pauschalhonorar, eine Zeitvergütung oder eine Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung in Betracht.
Grundlage der Vergütung
Die Vergütung steuerlicher Leistungen richtet sich nach dem konkret vereinbarten Leistungsumfang. Ohne klare Abgrenzung entstehen in der Praxis schnell Missverständnisse, insbesondere bei Rückfragen des Finanzamts, Bescheidprüfungen, Einsprüchen oder zusätzlichen Beratungsanfragen.
Was ist beauftragt?
Vor Beginn wird festgelegt, welche Steuerarten, Jahre, Erklärungen, Beratungsfragen oder laufenden Tätigkeiten übernommen werden.
Wie aufwendig ist die Bearbeitung?
Belegvolumen, Qualität der Unterlagen, Vorjahresstand, Finanzamtskorrespondenz, Rückfragen und Sonderthemen beeinflussen den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand.
Wie wird abgerechnet?
Je nach Fall kommen Pauschalhonorar, Zeitvergütung, Vergütungsvereinbarung oder eine Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung in Betracht.
Was ist gesondert zu beauftragen?
Zusätzliche Leistungen wie Bescheidprüfung, Einspruch, Stellungnahmen, AdV-Anträge oder Finanzamtskommunikation sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Mögliche Abrechnungsmodelle
Geeignet bei klar abgrenzbaren, wiederkehrenden oder gut kalkulierbaren Leistungen, etwa bestimmten Steuererklärungen oder laufenden Leistungspaketen.
Sinnvoll bei offenen, schwer kalkulierbaren oder beratungsintensiven Sachverhalten, etwa Einzelfragen, Finanzamtskommunikation, Bescheidprüfung oder Einspruchsvorbereitung.
Für viele Mandate bietet sich eine ausdrückliche schriftliche Vergütungsvereinbarung an, um Leistungsumfang und Abrechnung eindeutig festzuhalten.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, kann die Abrechnung nach den Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung erfolgen.
Was beeinflusst die Höhe des Honorars?
Ein steuerliches Honorar lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts regelmäßig nicht seriös bestimmen. Der Aufwand hängt nicht nur von der Steuerart, sondern auch von der Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Anzahl der Steuerarten und Jahre
Eine einzelne Einkommensteuererklärung ist anders zu kalkulieren als mehrere Jahre mit Vermietung, selbstständiger Tätigkeit, Umsatzsteuer oder Einspruchsverfahren.
Qualität der Vorbereitung
Geordnete Unterlagen reduzieren Rückfragen und Bearbeitungszeit. Unvollständige, unsortierte oder widersprüchliche Unterlagen erhöhen den Aufwand.
Sonderthemen und Einzelfragen
Vermietung, Auslandssachverhalte, Photovoltaik, Betriebsaufgabe, Gründung, Rechtsbehelfe oder Umsatzsteuerfragen können den Bearbeitungsumfang erheblich verändern.
Zeitdruck und kurzfristige Bearbeitung
Kurzfristige Fristen, dringende Finanzamtsschreiben oder rückständige Erklärungen erfordern eine gesonderte Prüfung, ob eine Bearbeitung noch sachgerecht möglich ist.
Typische Leistungsbereiche
Nicht automatisch enthaltene Leistungen
Ein häufiger Streitpunkt in Steuerberatungsmandaten ist die Frage, ob spätere Zusatzarbeiten bereits vom ursprünglichen Honorar umfasst sind. Deshalb erfolgt eine klare Abgrenzung.
Zusatzleistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Mandats
Bescheidprüfungen, Einsprüche, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stellungnahmen, Rückfragen der Finanzverwaltung, Korrekturanträge, Änderungsanträge oder zusätzliche Beratungsfragen sind nur dann umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Ablauf der Honorarabstimmung
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Sachverhalt schildern — Sie beschreiben den Beratungsbedarf, betroffene Jahre, Steuerarten, Fristen und bisherige Unterlagenlage.
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Umfang einordnen — Es wird geprüft, welche Leistungen konkret erforderlich sind und ob eine Bearbeitung sinnvoll möglich ist.
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Vergütung abstimmen — Das Honorar oder das Abrechnungsmodell wird vor Beginn der Tätigkeit besprochen und vereinbart.
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Mandatsvereinbarung schließen — Erst danach beginnt die fachliche Bearbeitung im vereinbarten Umfang.
Transparenz statt Scheingenauigkeit
Pauschale Preisangaben ohne Sachverhaltskenntnis sind steuerlich und organisatorisch oft ungenau. Eine scheinbar einfache Steuererklärung kann durch Vermietung, Ausland, selbstständige Nebentätigkeit, Vorjahresfehler oder Finanzamtsschreiben deutlich komplexer werden.
Erst einordnen, dann kalkulieren
Vor einer belastbaren Honorarangabe sollte der Sachverhalt zumindest grob geprüft werden. Das schützt beide Seiten vor unrealistischen Erwartungen und verhindert, dass wesentliche Leistungen übersehen werden.