GmbH oder UG gründen

Steuerliche Beratung bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, insbesondere GmbH oder Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt.

Bei Kapitalgesellschaften entstehen von Beginn an eigenständige steuerliche Pflichten. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Buchhaltung, Jahresabschluss und Geschäftsführervergütung sollten früh strukturiert werden.

Steuerliche Besonderheiten einer Kapitalgesellschaft

Eine GmbH oder UG ist eine eigenständige juristische Person. Sie ist selbst Steuersubjekt und gibt eigene Steuererklärungen ab. Die Besteuerung der Gesellschaft ist von der Besteuerung der Gesellschafter zu trennen.

Körperschaftsteuer

Besteuerung der Gesellschaft

Der Gewinn einer GmbH oder UG unterliegt der Körperschaftsteuer. Daneben fällt regelmäßig Gewerbesteuer an. Die Gesellschaft ist steuerlich eigenständig zu erfassen und zu veranlagen.

Gewerbesteuer

Kein persönlicher Freibetrag

Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gilt nicht für Kapitalgesellschaften.

Buchführung

Bilanzierungspflicht

GmbH und UG sind handelsrechtlich buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt für die Gesellschaft grundsätzlich nicht in Betracht.

Gesellschafter

Trennung von Gesellschaft und Privatperson

Zahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sind steuerlich sauber zu dokumentieren. Unklare Entnahmen oder private Zahlungen über Gesellschaftskonten können erhebliche steuerliche Risiken auslösen.

Wichtige steuerliche Themen

Körperschaftsteuer

Die Gesellschaft versteuert ihren Gewinn eigenständig. Grundlage sind Buchhaltung, Jahresabschluss und die Körperschaftsteuererklärung.

Gewerbesteuer

Eine GmbH oder UG unterliegt regelmäßig der Gewerbesteuer. Ein Gewerbesteuerfreibetrag wie bei natürlichen Personen besteht nicht.

Umsatzsteuer

Zu prüfen sind Unternehmereigenschaft, Rechnungsstellung, Vorsteuerabzug, Voranmeldungszeitraum und mögliche umsatzsteuerliche Besonderheiten.

Geschäftsführergehalt

Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer müssen klar vereinbart, angemessen und tatsächlich durchgeführt werden. Andernfalls drohen verdeckte Gewinnausschüttungen.

Gesellschafterdarlehen

Darlehen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sollten schriftlich, fremdüblich und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ausschüttungen

Gewinnausschüttungen unterliegen auf Ebene der Gesellschafter einer gesonderten Besteuerung. Gesellschafts- und Gesellschafterebene sind getrennt zu betrachten.

Benötigte Informationen für die Beratung

Für die steuerliche Begleitung der Gründung werden neben den wirtschaftlichen Planungsdaten auch gesellschaftsbezogene Informationen benötigt.

Gesellschaft

Gründungsunterlagen

Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterdaten, Notarunterlagen, Gesellschafterliste, Beteiligungsverhältnisse und geplante Geschäftsführung.

Tätigkeit

Geschäftsmodell und Leistungen

Beschreibung der geplanten Tätigkeit, Kundenstruktur, Umsatzmodell, Leistungsorte, Plattformen und mögliche Auslandssachverhalte.

Planung

Umsatz- und Gewinnprognose

Erwartete Umsätze, Kosten, Investitionen, Finanzierungsbedarf, Liquiditätsplanung und realistische Gewinnschätzung.

Vergütung

Geschäftsführervergütung und Finanzierung

Geplante Geschäftsführerbezüge, Einlagen, Darlehen, Kostenerstattungen und sonstige Zahlungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft.