GmbH oder UG gründen
Steuerliche Beratung bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, insbesondere GmbH oder Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt.
Bei Kapitalgesellschaften entstehen von Beginn an eigenständige steuerliche Pflichten. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Buchhaltung, Jahresabschluss und Geschäftsführervergütung sollten früh strukturiert werden.
Steuerliche Besonderheiten einer Kapitalgesellschaft
Eine GmbH oder UG ist eine eigenständige juristische Person. Sie ist selbst Steuersubjekt und gibt eigene Steuererklärungen ab. Die Besteuerung der Gesellschaft ist von der Besteuerung der Gesellschafter zu trennen.
Besteuerung der Gesellschaft
Der Gewinn einer GmbH oder UG unterliegt der Körperschaftsteuer. Daneben fällt regelmäßig Gewerbesteuer an. Die Gesellschaft ist steuerlich eigenständig zu erfassen und zu veranlagen.
Kein persönlicher Freibetrag
Kapitalgesellschaften gelten kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gilt nicht für Kapitalgesellschaften.
Bilanzierungspflicht
GmbH und UG sind handelsrechtlich buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt für die Gesellschaft grundsätzlich nicht in Betracht.
Trennung von Gesellschaft und Privatperson
Zahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sind steuerlich sauber zu dokumentieren. Unklare Entnahmen oder private Zahlungen über Gesellschaftskonten können erhebliche steuerliche Risiken auslösen.
Typische erste Schritte
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Rechtsform und Gesellschaftsstruktur klären — Gesellschafter, Geschäftsführung, Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital und geplante Tätigkeit werden steuerlich eingeordnet.
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Notarielle Gründung und Handelsregister — Die gesellschaftsrechtliche Gründung erfolgt regelmäßig über Notar und Handelsregister. Die steuerliche Beratung ersetzt diese rechtliche Gründungsberatung nicht.
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — Nach Gründung ist die Gesellschaft steuerlich zu erfassen. Dabei sind insbesondere Umsatz- und Gewinnprognosen, Geschäftsführervergütung und Bankverbindung relevant.
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Buchhaltungsstruktur einrichten — Von Beginn an sollten Geschäftskonto, Belegablage, Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und laufende Buchhaltung geordnet aufgesetzt werden.
Wichtige steuerliche Themen
Die Gesellschaft versteuert ihren Gewinn eigenständig. Grundlage sind Buchhaltung, Jahresabschluss und die Körperschaftsteuererklärung.
Eine GmbH oder UG unterliegt regelmäßig der Gewerbesteuer. Ein Gewerbesteuerfreibetrag wie bei natürlichen Personen besteht nicht.
Zu prüfen sind Unternehmereigenschaft, Rechnungsstellung, Vorsteuerabzug, Voranmeldungszeitraum und mögliche umsatzsteuerliche Besonderheiten.
Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer müssen klar vereinbart, angemessen und tatsächlich durchgeführt werden. Andernfalls drohen verdeckte Gewinnausschüttungen.
Darlehen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sollten schriftlich, fremdüblich und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Gewinnausschüttungen unterliegen auf Ebene der Gesellschafter einer gesonderten Besteuerung. Gesellschafts- und Gesellschafterebene sind getrennt zu betrachten.
Buchhaltung und Jahresabschluss von Beginn an
Bei Kapitalgesellschaften ist eine geordnete Buchhaltung nicht nur praktische Arbeitshilfe, sondern gesetzliche Pflicht. Fehler in der Anfangsphase wirken sich häufig auf Jahresabschluss, Steuererklärungen und spätere Gesellschafterfragen aus.
Trennung von privat und geschäftlich
Zahlungsflüsse der Gesellschaft sollten konsequent über das Geschäftskonto laufen. Private Zahlungen über Gesellschaftskonten sind zu vermeiden oder eindeutig zu dokumentieren.
Vollständige Belegablage
Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Zahlungsnachweise und Gesellschafterbeschlüsse sind geordnet aufzubewahren.
Geschäftsführer- und Darlehensverträge
Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder Geschäftsführer sollten im Voraus klar vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden.
Jahresabschluss und Offenlegung
Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen. Je nach Größenklasse bestehen zudem Offenlegungs- oder Hinterlegungspflichten beim Unternehmensregister.
Benötigte Informationen für die Beratung
Für die steuerliche Begleitung der Gründung werden neben den wirtschaftlichen Planungsdaten auch gesellschaftsbezogene Informationen benötigt.
Gründungsunterlagen
Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterdaten, Notarunterlagen, Gesellschafterliste, Beteiligungsverhältnisse und geplante Geschäftsführung.
Geschäftsmodell und Leistungen
Beschreibung der geplanten Tätigkeit, Kundenstruktur, Umsatzmodell, Leistungsorte, Plattformen und mögliche Auslandssachverhalte.
Umsatz- und Gewinnprognose
Erwartete Umsätze, Kosten, Investitionen, Finanzierungsbedarf, Liquiditätsplanung und realistische Gewinnschätzung.
Geschäftsführervergütung und Finanzierung
Geplante Geschäftsführerbezüge, Einlagen, Darlehen, Kostenerstattungen und sonstige Zahlungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft.
Typische Risiken bei GmbH und UG
Gesellschaft und Gesellschafter strikt trennen
Ein häufiger Fehler ist die Vermischung privater und gesellschaftlicher Zahlungsflüsse. Zahlungen an Gesellschafter, Kostenübernahmen, Darlehen oder private Ausgaben über die Gesellschaft müssen steuerlich eindeutig zugeordnet werden. Andernfalls können verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht abziehbare Betriebsausgaben oder weitere steuerliche Korrekturen drohen.