Einzelunternehmen gründen
Steuerliche Begleitung bei der Gründung eines Einzelunternehmens – von der steuerlichen Erfassung über Umsatzsteuerfragen bis zur laufenden Gewinnermittlung.
Gerade bei Einzelunternehmen werden die ersten steuerlichen Entscheidungen häufig unterschätzt. Sie wirken sich unmittelbar auf Rechnungsstellung, Vorauszahlungen, EÜR und spätere Steuererklärungen aus.
Steuerliche Einordnung des Einzelunternehmens
Ein Einzelunternehmen ist keine eigene juristische Person. Der Gewinn wird dem Unternehmer persönlich zugerechnet und im Rahmen der Einkommensteuer besteuert. Bei gewerblichen Tätigkeiten kann daneben Gewerbesteuer relevant werden.
Gewinn als persönliche Einkünfte
Der Gewinn aus dem Einzelunternehmen fließt in die persönliche Einkommensteuererklärung ein. Regelmäßig ist eine Anlage G oder, bei selbstständigen Tätigkeiten, eine Anlage S relevant.
Gewerbliche Tätigkeit
Bei gewerblichen Einzelunternehmen ist grundsätzlich auch die Gewerbesteuer zu prüfen. Für natürliche Personen besteht ein Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG.
Unternehmer im Sinne des UStG
Wer nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, kann umsatzsteuerlich Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG genutzt werden soll oder die Regelbesteuerung gilt.
EÜR oder Bilanzierung
Viele kleinere Einzelunternehmen ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei Überschreiten bestimmter Grenzen oder aus handelsrechtlichen Gründen kann eine Buchführungspflicht bestehen.
Typische erste Schritte
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Tätigkeit und Startdatum klären — Beschreibung der geplanten Leistungen, Zielkunden, Startzeitpunkt und erwarteten Umsätze.
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Gewerbeanmeldung prüfen — Bei gewerblicher Tätigkeit ist regelmäßig eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Freiberufliche Tätigkeiten sind hiervon zu unterscheiden.
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — Elektronische Anzeige der Tätigkeit gegenüber der Finanzverwaltung und Beantragung der steuerlichen Erfassung.
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Rechnungen und Belege strukturieren — Einrichtung einer nachvollziehbaren Struktur für Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Kontoauszüge und laufende Auswertungen.
Wichtige steuerliche Themen
Die Anwendung des § 19 UStG kann administrativ entlasten, schließt aber den Vorsteuerabzug aus. Die Entscheidung sollte nicht nur nach dem erwarteten Umsatz getroffen werden.
Rechnungen müssen je nach umsatzsteuerlicher Einordnung bestimmte Angaben enthalten. Fehler können zu Rückfragen, Vorsteuerproblemen oder Korrekturbedarf führen.
Abziehbar sind betrieblich veranlasste Aufwendungen. Bei gemischter Nutzung, privaten Anteilen oder fehlenden Nachweisen ist eine sorgfältige Abgrenzung erforderlich.
Anschaffungen sind steuerlich richtig einzuordnen: Sofortabzug, geringwertige Wirtschaftsgüter, Sammelposten, Abschreibung oder gegebenenfalls § 7g EStG.
Entnahmen sind nicht mit Betriebsausgaben zu verwechseln. Geldentnahmen mindern den steuerlichen Gewinn grundsätzlich nicht.
Auf Grundlage der Gewinnprognose können Einkommensteuer- und gegebenenfalls Gewerbesteuervorauszahlungen festgesetzt werden.
Benötigte Informationen für die Beratung
Für eine sinnvolle steuerliche Gründungsberatung sind vor allem belastbare Planungsdaten und eine klare Beschreibung der Tätigkeit erforderlich.
Was wird angeboten?
Beschreibung der geplanten Leistungen oder Produkte, Zielkunden, Vertriebswege, Plattformen und etwaige Auslandssachverhalte.
Umsatz- und Gewinnprognose
Erwartete Umsätze, Kosten, Investitionen, laufende Aufwendungen und realistische Gewinnschätzung für das Startjahr und Folgejahr.
Belege, Konto und Software
Angaben zu Geschäftskonto, Rechnungsprogramm, Belegablage, Kassenführung, Online-Plattformen und Zahlungsdienstleistern.
Beginn und bisherige Meldungen
Startdatum der Tätigkeit, bereits erfolgte Gewerbeanmeldung, vorhandene Schreiben des Finanzamts und bereits versendete Rechnungen.
Typische Fehler bei der Gründung
Umsatzsteuer und Gewinnprognose nicht unterschätzen
Häufig werden Gründungen steuerlich zu spät angezeigt, die Kleinunternehmerregelung pauschal gewählt, Betriebsausgaben nicht sauber dokumentiert oder private Entnahmen falsch verstanden. Diese Punkte lassen sich zu Beginn meist mit geringem Aufwand strukturieren.