Freiberufliche Tätigkeit aufnehmen

Steuerliche Beratung bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit – von der Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit über die steuerliche Erfassung bis zur laufenden EÜR.

Gerade bei freien Berufen ist die zutreffende Einordnung wichtig: Sie beeinflusst Gewerbesteuer, Anmeldung, Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und spätere Erklärungspflichten.

Freiberuflich oder gewerblich?

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch freiberuflich. Maßgeblich ist die steuerliche Einordnung nach § 18 EStG. Eine falsche Einstufung kann insbesondere zu späteren Korrekturen bei Gewerbesteuer, Anmeldung und Erklärungspflichten führen.

§ 18 EStG

Katalogberufe und ähnliche Berufe

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen insbesondere die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Katalogberufe und ihnen ähnliche Berufe. Entscheidend ist die konkrete Qualifikation und tatsächliche Tätigkeit.

Abgrenzung

Gewerbliche Tätigkeit

Liegt keine freiberufliche Tätigkeit vor, kann eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen sein. Dann sind insbesondere Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuer zu prüfen.

Mischfälle

Gemischte Tätigkeiten

Werden freiberufliche und gewerbliche Leistungen nebeneinander erbracht, ist eine getrennte Betrachtung erforderlich. Bei Personengesellschaften kann eine gewerbliche Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG relevant werden.

Nachweise

Qualifikation und Tätigkeitsbeschreibung

Für die Einordnung können Ausbildungsnachweise, Berufszulassungen, Leistungsbeschreibungen, Verträge, Website-Texte und konkrete Tätigkeitsabläufe relevant sein.

Typische freiberufliche Ausgangssituationen

Die folgende Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sie zeigt nur, bei welchen Konstellationen die steuerliche Abgrenzung regelmäßig besonders relevant ist.

Beratung

Beratende Tätigkeiten

Beratende Tätigkeiten sind nicht automatisch freiberuflich. Entscheidend sind Qualifikation, fachlicher Inhalt, Eigenverantwortung und die konkrete Art der Leistung.

Kreativ

Künstlerische und publizistische Tätigkeiten

Künstlerische, schriftstellerische oder publizistische Tätigkeiten können freiberuflich sein. Die Abgrenzung hängt jedoch stark von Inhalt, Gestaltungshöhe und tatsächlicher Leistungserbringung ab.

IT

IT- und technische Tätigkeiten

Bei IT-Dienstleistungen ist die Einordnung häufig streitanfällig. Softwareentwicklung, Projektarbeit, Beratung und operative Dienstleistungen sind jeweils gesondert zu betrachten.

Nebenberuf

Nebenberufliche Tätigkeit

Auch nebenberufliche Tätigkeiten können steuerlich relevant sein. Zu prüfen sind Gewinnerzielungsabsicht, Umsatzsteuer, Erklärungspflichten und Abgrenzung zur Liebhaberei.

Benötigte Informationen

Für die erste Einordnung sind vor allem Tätigkeitsbeschreibung, Qualifikation und wirtschaftliche Planung relevant.

Tätigkeit

Beschreibung der Leistungen

Welche Leistungen werden erbracht, für wen, auf welcher Grundlage und mit welcher fachlichen Verantwortung?

Qualifikation

Ausbildung und Berufserfahrung

Studienabschluss, Berufsausbildung, Zulassung, Zertifikate, Referenzen oder sonstige Nachweise der fachlichen Qualifikation.

Zahlen

Umsatz- und Gewinnprognose

Erwartete Einnahmen, Betriebsausgaben, Investitionen, laufende Kosten und realistische Gewinnschätzung für Startjahr und Folgejahr.

Organisation

Rechnungen und Belege

Geplante Rechnungsstellung, Geschäftskonto, Belegablage, Software, Zahlungsdienstleister und mögliche Auslandssachverhalte.